Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 08.08.2002

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   BVerwG, 08.05.2003 - 7 C 24.02   

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BVerwG, 08.05.2003 - 7 C 24.02 (https://dejure.org/2003,5059)
BVerwG, Entscheidung vom 08.05.2003 - 7 C 24.02 (https://dejure.org/2003,5059)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Mai 2003 - 7 C 24.02 (https://dejure.org/2003,5059)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    VermG § 1 Abs. 2
    Eigentumsverzicht; Überschuldung; Instandsetzungsbedarf; Grundstückswert; Sachwert; Ertragswert; Bewertungsrichtlinien.

  • Bundesverwaltungsgericht

    VermG § 1 Abs. 2
    Bewertungsrichtlinien; Eigentumsverzicht; Ertragswert; Grundstückswert; Instandsetzungsbedarf; Sachwert; Überschuldung

  • Wolters Kluwer

    Begriff der Überschuldung nach § 1 Abs. 2 Vermögensgesetz (VermG); Fehlerhafter Ansatz der Überschuldungsgrenze; Berechnung der aus Grundstück finanzierbaren Instandsetzungskosten; Übernahme in Volkseigentum nach Eigentumsverzicht; Gegenüberstellung von Zeitwert und ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; Überschuldung; ökonomische Zwangslage; Ertragswert; Rohsachwert; Sachwert; Beleihungswert; Instandsetzungsbedarf

  • Judicialis

    VermG § 1 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VermG § 1 Abs. 2
    Eigentumsverzicht; Überschuldung; Instandsetzungsbedarf; Grundstückswert; Sachwert; Ertragswert; Bewertungsrichtlinien

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 16.03.1995 - 7 C 39.93

    Übernahme in das Volkseigentum wegen Überschuldung

    Auszug aus BVerwG, 08.05.2003 - 7 C 24.02
    Im Rahmen der Gegenüberstellung von Zeitwert und Verbindlichkeiten sind auch diejenigen Aufwendungen zu berücksichtigen, die beim Eigentumsverzicht zur Sicherung der bestimmungsgemäßen Nutzbarkeit der Immobilie unaufschiebbar notwendig gewesen wären, aber vom Eigentümer aufgrund der ökonomischen Zwangslage unterlassen wurden (Urteil vom 16. März 1995 - BVerwG 7 C 39.93 - BVerwGE 98, 87 ; stRspr).

    Da es den beim Eigentumsverzicht notwendigen Instandsetzungsaufwand nicht konkret ermittelt hat, kam eine vereinfachte Wertfeststellung auf der Grundlage des Einheitswerts nicht in Betracht (vgl. Urteil vom 16. März 1995 - BVerwG 7 C 39.93 - a.a.O. S. 98 f.).

  • BVerwG, 30.05.1996 - 7 C 47.94

    Offene Vermögensfragen: Voraussetzungen für die Feststellung einer Überschuldung

    Auszug aus BVerwG, 08.05.2003 - 7 C 24.02
    Dabei ist es zu Recht davon ausgegangen, dass nach den hier maßgeblichen Bewertungsrichtlinien Bau- und Unterhaltungsmängel den Ertragswert nicht verringern; soweit dem Urteil des Senats vom 30. Mai 1996 - BVerwG 7 C 47.94 - (Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 78 S. 225 ) etwas anderes zu entnehmen ist, hält der Senat daran nicht fest.
  • VG Cottbus, 05.11.2008 - 1 K 1334/06

    Nachweis der Rechtsnachfolge in vermögensrechtlichem Restitutionsverfahren;

    Auf der anderen Seite begründen den Einheitswert erheblich übersteigende Verbindlichkeiten mangels anderer Anhaltspunkte die Annahme einer Überschuldung (BVerwG, Urteil vom 16. März 1995 - BVerwG 7 C 39.93 - BVerwGE 98, 87, 99; Urteil vom 8. Mai 2003 - BVerwG 7 C 24.02 - Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 28, S. 111).
  • BVerwG, 08.08.2002 - 7 B 52.02

    Präzisierung des Begriffes der Überschuldung

    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 7 C 24.02 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch die Beschwerdeführerin bedarf es nicht.
  • BVerwG, 13.12.2004 - 7 B 76.04

    Rückübertragung eines Grundstücks nach den Vorschriften des Vermögensgesetzes

    Das angefochtene Urteil weicht nicht im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Mai 2003 - BVerwG 7 C 24.02 - (Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 28) ab.
  • BVerwG, 03.08.2004 - 7 B 5.04

    Vermögensrechtliche Rückübertragung eines Grundstücks - Voraussetzungen für die

    Ein solcher abstrakter Rechtssatz liegt namentlich nicht den Entscheidungen zugrunde, welche die Kläger ausdrücklich benannt haben (Urteil vom 16. März 1995 - BVerwG 7 C 39.93 - BVerwGE 98, 87; Urteil vom 11. Februar 1999 - BVerwG 7 C 4.98 - BVerwGE 108, 281; Urteil vom 8. Mai 2003 - BVerwG 7 C 24.02 - Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 28).
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   BVerwG, 08.08.2002 - 7 B 52.02, 7 C 24.02   

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BVerwG, 08.08.2002 - 7 B 52.02, 7 C 24.02 (https://dejure.org/2002,29158)
BVerwG, Entscheidung vom 08.08.2002 - 7 B 52.02, 7 C 24.02 (https://dejure.org/2002,29158)
BVerwG, Entscheidung vom 08. August 2002 - 7 B 52.02, 7 C 24.02 (https://dejure.org/2002,29158)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 08.05.2003 - 7 C 24.02

    Eigentumsverzicht; Überschuldung; Instandsetzungsbedarf; Grundstückswert;

    Auszug aus BVerwG, 08.08.2002 - 7 B 52.02
    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 7 C 24.02 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch die Beschwerdeführerin bedarf es nicht.
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